Gestern, in einem Bus in Tel Aviv, fragte mich der Busfahrer, woher ich denn komme (Deutschland) und in welcher Stadt ich wohne (Muenchen). Daraufhin folgte eine minutenlange Stille, und er murmelte, Muenchen (Muenchen 1972) koennte man niemals vergessen. Ich beschloss im Stillen, ab jetzt immer “Duesseldorf” zu antworten.
Die Schuldfrage, die Werke wie Schlinks “Vorleser” aufwerfen, ist erweiterbar. Inwiefern haben sich die Handelnden im 2. Weltkrieg schuldig gemacht, die nicht wussten, was sie taten? Die aus individuellen Motiven heraus handelten? Inwiefern ist jemand, der in Deutschland lebt und erfaehrt, dass der eigene Grossvater in der SS war, schuldig? Darf man dann nicht mehr mit ihm Kaffee trinken? Inwiefern macht man sich schuldig, wenn man sich freiwillig fuer Deutschland als Wohnort entscheidet? Wie weit darf man sich mit dem Land, in dem man lebt, identifizieren, ohne alles verkoerpern zu muessen?
Ich bin mir nicht sicher, ob das Konzept von Schuld und Unschuld sich ohne Weiteres auf saemtliche vorstellbaren Systeme und Verhaltensweisen darin uebertragen laesst. Viele, die unter Hitler erfolgreich waren, waeren es wohl auch in einer heutigen Versicherung. Aber wie kann man dann die Existenz eines Gerichts rechtfertigen? Wie kann es ueberhaupt ein richtiges Urteil geben?